Freies Radio Salzkammergut

Allgemeine Richtlinen

1. Offener Zugang / XS4ALL

Das Freie Radio Salzkammergut (FRS) steht grundsätzlich allen interessierten
Gruppen und Einzelpersonen offen. Bedingung ist die Mitgliedschaft im Verein
Freies Radio Salzkammergut.
Diese schafft für das FRS die finanzielle Voraussetzung, um Struktur und Organisation
adäquat gewährleisten zu können. Sendungsmacher/Innen erwerben somit ihr
Recht, technische Einrichtungen und Strukturen für die Umsetzung jeweiliger
Radioprojekte, zu nutzen.

Das vorhandene Angebot richtet sich insbesondere an die aktive Beteiligung
lokaler Initiativen und Einzelpersonen. Bevorzugt gefördert werden hierbei Gruppen
und Themen, die im öffentlich rechtlichen Rundfunk und bei kommerziellen
Privatradios unterrepräsentiert sind.

Offener Zugang garantiert Vielfalt, das Grundprinzip unserer Programmschöpfung.
Die FRS Programmkoordination behält sich das Recht vor, im Sinne dieser Vielfalt,
die Dauer von Sendungen und deren Sendefrequenz, dem Eigenermessen
anzupassen.

2. Ehrenamtlichkeit

Die Programmschöpfung, also die Nutzung des Mediums „Radio“, erfolgt ehrenamtlich.
Programme oder Programmteile, die entgeltlich im Auftrag Dritter ausgestrahlt oder
produziert werden, bedürfen der ausdrücklichen und gesonderten Zustimmung der
Geschäftsführung. Dazu zählen Auftragsproduktionen, geförderte Programmprojekte,
PR-Aktivitäten für Dritte und Ähnliches.

3. Vergabe und Verlust von Sendezeit

Die Aufnahme von Sendungen obliegt der Programmkoordination auf Grundlage
dieser Richtlinien. Die Sendeerlaubnis wird mündlich bis auf Widerruf erteilt und
nach Einreichung eines Antrages auf Sendezeit wirksam.
Ein derartiger Widerruf erfolgt keinesfalls willkürlich, sondern unter Angabe von
Gründen, welche aus den Allgemeinen Richtlinien des Freien Radio Salzkammergut
hervorgehen.

Aus wichtigen Gründen kann die Programmkoordination jederzeit über die Sendezeit
verfügen. In so einem seltenen Fall wird seitens des FRS ein ehest möglicher
Ausweichtermin bereitgestellt.

Die Sendezeit kann bei Verstößen gegen die Studioordnung zur Gänze entzogen
werden. Weiter Fälle, die zum Verlust aller Rechte führen, stehen unter den Punkten
4., 6., 7., 8. und 10. der Richtlinien des Freien Radio Salzkammergut.

4. Publizistische Grundhaltung

Die publizistische Grundhaltung des Freien Radio Salzkammergut basiert auf der
Charta der Freien Radios Österreichs, dem Ehrenkodex des österreichischen
Presserates sowie den Richtlinien des Freien Radio Salzkammergut.

Aus dem Programm ausgeschlossen sind rassistische, sexistische, demokratie-
feindliche und gewaltverherrlichende Inhalte. Gruppen und Personen, die solche
Inhalte vertreten und über das FRS transportieren wollen, sind von jedem
Zugangsrecht ausgeschlossen.

Sendungsmacher/Innen verlieren bei einmaligem Verstoß gegen diese
publizistische Grundhaltung alle bereits erworbenen Zugangs- und Senderechte.

5. Freiheit der Rede

Den Sendungsmachern/Innen wird bei der Nutzung des Mediums Unabhängigkeit
garantiert. In einer direkten Kooperation mit redaktionellen Sendungen des FRS
entbindet dies jedoch nicht von der Pflicht, auch solche Beiträge aufzunehmen,
die persönlichen Meinungen widersprechen.

Die Ausübung des Rechtes auf freie Meinungsäußerung ist nur insofern
eingeschränkt, als dies die Mediengesetzgebung, andere gesetzliche Bestimmungen
oder die Allgemeinen Richtlinien des Freien Radio Salzkammergut vorsehen.

6. Eigenverantwortlichkeit

Die rechtliche Verantwortung für Beiträge und Sendungen liegt jeweils bei den
Sendungsmacher/Innen. Dies gilt auch für Aussagen Dritter, die von jeweiligen
Sendungsmachern/Innen ausgestrahlt werden.

Sendungsmacher/Innen haften dafür, dass durch die Sendung eines Beitrages weder
Urheberrechte noch verwandte Leistungsschutzrechte verletzt werden.
Sendungsmacher/Innen sind zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet.

Wird für Schäden die dem FRS erwachsen nicht aufgekommen, ist dies ein Grund
für den Entzug aller Zugangs- und Senderechte. Auch wird das FRS alle gesetzlichen
Möglichleiten ausschöpfen, um sein Recht auf Schadensersatz zu erhalten.
Im Radioworkshop erhalten alle angehenden Sendungsmacher eine ausreichende
Einführung in die Grundlagen des Medienrechts (siehe 12.).

Programmelemente von Sendungen müssen sachlich fundiert sein und konkrete
Angaben enthalten. Die Verbreitung von Gerüchten und Spekulationen ist untersagt.
Berichterstattungen und Sachanalysen müssen das Ergebnis einer Recherche sein,
wobei Quellen anzugeben sind. Durch Kürzungen und Schnitte sowie anderer
gestalterischer Mittel darf es zu keiner inhaltlichen Verzerrung kommen.

Meinungskommentare sind Programmteile, die Äußerungen subjektiver und
wertender Art enthalten. Der Meinungskommentator ist namentlich zu benennen.
Meinungskommentare sind von Berichterstattung streng zu trennen.

7. Schutz des Individuums

Bei der Gestaltung von Sendungen und Beiträgen ist vor allem darauf zu achten,
dass in jedem Fall die Würde des Menschen gewahrt bleibt, dass die Privatsphäre
Einzelner nicht verletzt wird und dass generell dem Gebot der fairen Vorgangsweise
entsprochen wird. Heimliche Tonaufnahmen von Gesprächen, die nicht für die
Öffentlichkeit bestimmt sind, sind unzulässig.

Alle Sendungen müssen im Hinblick auf ihre Aufmachung und ihren Inhalt die
Menschenwürde und die Grundrechte eines jeden Individuums achten.
Missachtung führt zum Verlust aller bereits erworbenen Zugangs- und Senderechte.

8. Sendungsmachertreffen

Von Zeit zu Zeit werden alle FRS Sendungsmacher/Innen zu einem Treffen
eingeladen. Die Teilnahme daran ist keine Pflicht, wird aber seitens des FRS Teams
ausdrücklich erwünscht und empfohlen.

Sowohl die Kommunikation unter den einzelnen Mitwirkenden als auch zwischen
FRS Team und Sendungsgestalter/Innen ist von großer Bedeutung.
Eine gemeinsame Identität, die Vermittlung gemeinsamer Ziele, Stärkung der
Solidarität aber auch Bearbeitung von auftretenden Differenzen, u. v. m. werden
auf diesem Wege sichergestellt.

9. Sendungsablauf

Sendungen müssen pünktlich zu der vereinbarten Sendezeit beginnen und enden.
Zu Beginn und am Ende der Sendezeit ist ein Jingle des Freien Radio Salzkammergut
zu spielen.
Die Sendezeiten werden von der FRS Programmkoordination direkt an die
Sendungsmacher/Innen dirigiert. Sie dürfen weder an Dritte weiter gegeben, noch
verkauft werden.

Solidarität und Toleranz unter allen Teilnehmern und Mitgliedern wird grundsätzlich
vorausgesetzt. Manchmal kann es von größter Bedeutung sein, im Rahmen von
Sendungen, Inhalte und aktuelle Anliegen des FRS zu vermitteln. Dass der innere
Zusammenhalt auch nach außen getragen wird, sollte dem Selbstverständnis aller
Sendungsmacher/Innen entsprechen.

Vorproduzierte Sendungen sind spätestens um 12 Uhr Mittag, am Vortag des
Sendetages, im FRS Studio abzugeben. Für Sendungen, die entweder am Sonntag
oder am Montag ausgestrahlt werden gilt, Freitag 12 Uhr Mittag, als Abgabefrist.

Ihre Dauer darf die zugewiesene Sendezeit nicht überschreiten. Auch in diesem
Punkt führt fortwährendes Zuwiderhandeln zum Verlust der Sendezeit.

10. Senderechte

Senderechte auf alle vom Freien Radio Salzkammergut ausgestrahlten Sendungen
verbleiben bei den Produzenten/Innen der Sendung. Im FRS erstausgestrahlte
Sendungen dürfen allerdings vom Freien Radio Salzkammergut beliebig wiederholt
werden, sowie im nichtkommerziellen Bereich ( Freie Radios, Internet Audiodaten-
banken) zur Ausstrahlung verwendet werden.

Auch behält sich das FRS vor, zu eigenen Zwecken (z.B. Archivierung) Kopien
dieser Sendungen anzufertigen.

11. Werbefreies Programm

Alle Sendungen des Freien Radio Salzkammergut entsprechen dem Grundsatz des
werbefreien Programms. Das heißt Werbungen für Produkte, Produktnamen,
Dienstleistungen, Parteien oder wahlwerbende Gruppen sind unzulässig.

Sponsoring im Programm ist ausgeschlossen, mit Ausnahme vom FRS konzipierter
und koordinierter Sponsoring Aktivitäten.

Ein Verstoß gegen diese Richtlinie führt zum Verlust aller bereits erworbenen
Zugangs und Senderechte. Allen Sendungsmachern/Innen steht die Möglichkeit
einer Patronanz der eigenen Sendung offen. Dies hat in inhaltlichem und
finanziellem Einvernehmen mit der Geschäftsführung des FRS zu erfolgen.

12. Ausbildung/ Medienkompetenz/ Workshops

Das Freie Radio Salzkammergut bietet allen Sendungsmachern/Innen eine
gründliche Einschulung. Dieser kostenpflichtige Einführungsworkshop ist Grund-
voraussetzung für die eigenständige Nutzung der Infrastruktur und für die
selbständige Bewerkstelligung des „Live Betriebes“ und wird dafür vorgeschrieben.

In den FRS Grundkursen werden einführende Module zu den Themen: Aufgabe
und Struktur von Freien Radios, Studio- und Aufnahmetechnik, Medienrecht sowie
Moderation und Sprache, vermittelt.

Selbstverständlich stehen die Mitarbeiter/Innen des FRS auch nach dem Workshop
hilfreich zur Seite. Dennoch ist deren primärer Auftrag nicht die Erfüllung von
technischen Dienstleistungen, brennen von CDs u. dgl., sondern die Koordination,
Aufrechterhaltung und Absicherung des laufenden Betriebes und des Vereines an
sich. Ein schrittweises Erlernen der zumutbaren Fähigkeit für eine eigenständige
Nutzung wird als mittelfristige Voraussetzung angesehen.

13. Allfällige Änderungen

Das Freie Radio Salzkammergut behält sich das Recht vor, eine aus praktischer
Erfahrung zu Tage tretende Mangelhaftigkeit seiner Allgemeinen Richtlinien und
seiner Studioordnung, anzupassen und auszubessern.
Über Änderungen der Allgemeinen Richtlinien werden Sendungsmacher via
Aushang im Studio schriftlich und bei der Einberufung zum FRS Sendungsmacher-
treffen mündlich benachrichtigt. Vergehen, die erst auf Grund einer Abänderung
der Allgemeinen Richtlinien des Freien Radio Salzkammergut als solche
deklariert sind, erfahren rückwirkend keinerlei Ahndung.

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